Die Kanzlei der Justizkommission des Obergerichts des Kanton Luzern

Die Kanzlei

der Justizkommission des Obergerichts des Kantons Luzern

an

den Herrn Gerichtspräsidenten von Hitzkirch


Herr Gerichtspräsidenten

 

Wir übermitteln Ihnen im Anschlusse eine Beschwerdeschrift des Heinrich Rust in Elfenberg in Betreibungssache gegen Gutschrifte Müller in Ermensee. Wir erwarten und fordern die Auftragsgeber Brüder unter Androhung des § 103 und Polizei Strafgesetz auf dieses Beschweren behördlich zu verschaffen um uns der Bussgeschehenn bis einschliesslich den 14ten August umhin dies hinüber unter Rücksendung der Beilagen Bericht zu erstatten.

Anbei vertiefen wir dir Herr Gerichtspräsident unsere Hochachtung.

Im Auftrag der Justizkommission

der Oberschreiber

Bernard Schneider

Wir Präsident und grosser Rat des Kantons Luzern

Wir Präsident und grosser Rat des Kantons Luzern

 

zur Wiederbesetzung der durch Ablauf der Amtsdauer erledigten wir Präsiden-ten des Bezirksgericht Hitzkirch in Vollziehung der § 54 u 79 der Staatsver-fassung des Legislativen Gesetzes

 

Ernennen

 

des Kursilanten des Bezirksgericht Hitzkirch Herrn Johann Lang von Ermensee

 

Beschliessen

 

  1. Derselbe habe dem Obergerichte den vorgeschriebenen Eid zu leisten und alles zu Gewissen, sowie alle Pflichten zu erfüllen, welche auch an ihn getragen und unsere gar mit seiner Rolle verbunden sind, oder auch verbunden machen.
  2. Gegenwärtiger Beschluss soll dem Gewählten als Ernennungsakt in unser betreffenden Bezirksgerichte über sowie das Obergerichte ersucht den Bericht dem Gewählten abschriftlich mit geteilt werden.

 

Beschlossen zu Luzern den 9ten Juni 1854

 

der Präsident

 

J K Steiger

Verhandlungsprotokolle

Auszug

 

Verhandlungsprotokolle des Regierungrates

des

Kanton Luzern

vom 20. Jänner 1865

 

Nach Kenntnisnahme von der Wahlurkunde über die unter 8. Januar 1865 erfolgte Wahl eines Friedensrichters für den Friedensrichterkreis Günikon- Müs-wangen wonach gewählt worden ist Herr Jakob Lang-Müller von Günikon

 

hat der Regierungsrat

 

auf Bericht und Antrag des Polizeidepartementes mit Hinsicht auf die § 211, 212, 227 u 228 des Organisations Gesetzes

 

erkennt

 

  1. Obgenannte Wahlverhandlung für die hierseitige Genehmigung erteilt
  2. Der Präsident des Bezirksgerichtes von Hitzkirch ist eingeladen, den ihn Eid und Pflicht zu nehmen.

 

  1. Gegenwärtiges Erkenntnis ist dem betreffenden Gerichtspräsidenten und dem Obergerichte nit zu teilen.

 

Für getreuen Auszug

Staatsschreiber

W.Willi

Vollmacht

Vollmacht

 

Der Gemeinderat von Meienberg Ober Aargau bevollmächtigt den E Rubzens Huwiler von Winterhalden das seiner Frau zugefallene Erbgut vom Nachlass des Melchior Lang, Wagner von Ermensee zu beziehen und und vollgültig zu Quit-tieren. Über das fragliche Erbgut ist eine Erbteilung uns vor zu legen.

 

Meienberg, den 18ten Juni 1856

 

der Gemeindeammann

 

Hunziker

 

der Gemeindeschreiber

 

Seiler

 

 

 

Den Betrag als Erbgut Betrag Fr. 50.von Rubzens Huwiler empfangen zu haben

 

Ermensee 19ten Juni 1856

 

Süss erhalten Fr.50.- Luzger Hermlus, Landwirt

Rechtliche anzeige und Aufforderung

 

Rechtliche Anzeige und Aufforderung

 

Herr Michael Lang, Bugsend im benannten Bericht Lang 1. Erben wird hiermit aufgefordert spätestens innert 14 Tagen von heute an uns seine Antwort auf beiliegender Zivilklage des Herrn Josef Willimann im Lallnell zu gestellt den 12ten Mai 1870 an Unterzeichneten einzureichen und die Urkunde auf welcher er sich beruft der beglaubigten Abschriften derselben auf der Gerichtskanzlei Hitzkirch ab zu geben. Im Falle der Nichtbeachtung dieser Aufforderung werden die Bestimmungen der § 81 und 82 des Zivil Rechtsverfahrens in Anwendung gebracht dem Kantonsgericht vorzulegen.

 

Sulz den 26ten Mai 1870

 

Rechtlich zugestellt

Hitzkirch den 26ten August

 

Der Gerichtsschreiber: Paul Schmid

 

Der Gerichtspräsident: Meyer