Inventar der schützenswerten Ortsbilder der Schweiz (ISOS)
Mit diesem Beitrag möchten wir aufzeigen, welches die Aufgaben vom Amt Inventar der schützenwerten Ortsbilder der Schweiz (ISOS) sind und wie die Gemeinde Ermensee auf die Liste der Orte mit schützenswertem Ortskern gekommen ist.
Weiter wird aufgezeigt, – welches die Grundlagendokumente sind für die Arbeit mit ISOS – was wurde bis heute in der Gemeinde mit ISOS erarbeitet – Beispiele von Um-, Neubauten und Sanierungen – was sind die Ziele, welche die Gemeinde erreichen möchte.
Ermensee, ein Dorf mit einem Dorfkern von nationaler Bedeutung!
Der Dorfkern von Ermensee untersteht dem ISOS. Der Perimeter umfasst ca. 70 Hektaren mit ca. 100 Haupt- und diversen Nebengebäuden. Der Beitrag soll aufzeigen was die Aufgaben vom ISOS sind und wie die Gemeinde auf die Liste der Orte mit schützenwertem Ortskern gekommen ist.
Weiter wird aufgezeigt:
– die Gesetzesgrundlagen für das ISOS
– was wurde bis heute in der Gemeinde mit ISOS bearbeitet
– Aufgaben und Grundlagen der Bauberater
– Beispiele von Um-, Neubauten und Sanierungen
Was ist ISOS
Das Bundes Inventar der schützenwerten Ortsbilder der Schweiz (ISOS) stützt sich auf Artikel 5 des Bundesgesetzes vom 1. Juli 1966 über den Natur- und Heimatschutz. Demnach ist der Bundesrat verpflichtet, nach Anhören der Kantone Inventare von Objekten von nationaler Bedeutung zu erstellen. Das ISOS ist nicht abschliessend. Es ist regelmässig zu überprüfen und zu bereinigen; über die Aufnahme, die Abänderung oder die Streichung von Objekten entscheidet der Bundesrat. Das ISOS umfasst 1272 Objekte davon 32 im Kanton Luzern (Stand 1. August 2014); in der Regel Dauersiedlungen mit mindestens 10 Hauptbauten. Das Bundesinventar erbringt schweizweit vergleichbare Ortsbildaufnahmen und ist mit anderen Inventaren koordinierbar. Als landesweites Ortsbildinventar ist es weltweit einmalig.
Beschlüsse in Ermensee seit der Aufnahme in das Inventar des ISOS
Das Dorf Ermensee ist auf der Basis des „ISOS“ vom Regierungsrat und vom Bundesrat als Beispiel eines ländlichen dörflichen Ortsbildes mit nationaler Bedeutung eingestuft worden. Auch der Luzerner Grosse Rat hat mit dem Richtplan 1986 diese Bewertung bestätigt. Zusätzlich ist mit Beschluss des Regierungsrates (Nr. 1117 vom 11.05.1984) das Dorf Ermensee 1985 zu einem der fünf Pilotorte des Kantons für Massnahmen der Ortsbildpflege auserwählt worden. Das Dorf Ermensee gehöre zu den schönsten bäuerlichen Ortsbildern des Kantons.
Planungen
Die fundierte Ausarbeitung eines Siedlungsinventares ist, nach Meinung verschiedener Fachleute, eine zentrale Voraussetzung für eine Gesamtrevision der Ortsplanung und für eine ortsbildgerechte Entwicklung des Dorfes. Das Siedlungsinventar sollte bis 1996 in Etappen erstellt werden. Die Planungsarbeiten für den Konzept- und Kostenvoranschlag wurden im November 1991 von Herr Andreas Weber, dipl. Architekt ETH in Luzern, ausgearbeitet.
Beschluss der Gemeindeversammlung
An der ausserordentlichen Gemeindeversammlung von 29.06.1993 stellt der Gemeinderat den Bürgerinnen und Bürgern das Projekt Siedlungsinventarisierung und Richtplan der auch ein Dorfmodell beinhaltet vor. Er beantragt einen Zusatzkredit zur laufenden Ortsplanung von Fr. 223 000.–.Bund und Kantone haben einen Kostenbeitrag von je 31% zugesichert. Der Kredit wurde abgelehnt.
Weiteres Vorgehen
Der vorgesehene Perimeter des Dorfkerns wurde übernommen. Als Übergangslösung beschloss der Gemeinderat Herr Andreas Weber dipl. Architekt ETH, als Berater bei allen anstehenden Baugesuchen beizuziehen.
Andreas Weber moniert beim Gemeinderat, dass ohne Siedlungsinventar und ohne Richtplan eine seröse Beratung fachlich nicht vertretbar sei. Er offerierte der Gemeinde, mit seinen Architektur Studenten im Rahmen einer Diplomarbeit das Siedlungsinventar zu erstellen. Da keine rechtliche Grundlage bestand, war man auf den Goodwill der Eigentümer angewiesen. Erfreulicherweise öffneten fast alle Eigentümer den Studenten die Türen. Mit einem kleinen Unkostenbeitrag für Papier und Kopie bekam die Gemeinde gute Grundlagen für einen Bebauungsrichtplan und viele interessante Visionen der jungen angehenden Architekten.
Der in Auftrag gegebene Bebauungsrichtplan wurde von Planungsbüro Theo Stierli und Partner AG, Luzern, durch den Ortsplaner Dr. Walter Büchi und Andreas Weber erstellt, am 04.12.2002 vom Gemeinderat erlassen und mit dem Entscheid vom 14.02.2003 vom Regierungsrat genehmigt.
Das 1996 von Frau Nadja Iseli, Architekturmodelle Emmenbrücke, erstellte Dorfmodell ist in der Gemeindekanzlei öffentlich zugänglich.
An der Zukunftskonferenz vom 25./26. April 2008, an der über 100 Bürgerinnen und Bürger teilnahmen, wurde die zeitgemässe Nutzung des Dorfkerns gefordert. Die Forderungen der Denkmalpflege im Rahmen des ISOS sollen für Grundeigentümer verträglich sein. Diese Forderung wurde als wichtigstes Anliegen positioniert.
Der dreiteilige Bebauungsrichtplan legt folgendes fest.
- Bebauungsrichtplan Dorf:
1. Kulturdenkmale und Kulturobjekte
2. Gebäude und Begrenzungslinien
3. Bestehende Gebäude mit der Klassifizierung, Substanzerhalt, Volumenerhalt, Ersatzpflichtig
4. Freihaltezone, usw.
siehe unter www.Ermensee.ch/Verwaltung/Reglemente/Bebauungsrichtplan Dorf „Plan“ - Bebauungsrichtplan Dorf Einteilung:
15 Einteilungsgebiete
siehe unter www.Ermensee.ch/Verwaltung/Reglemente/Bebauungsrichtplan Dorf „Gebietseinteilung“ - Bebauungsrichtplan Dorf Beurteilungskriterien:
Zuteilung der Kriterien in den Einteilungs- und Gestaltungsplangebieten
siehe unter www.Ermensee.ch/Verwalunt/Reglemente/Bebauungsrichtplan Dorf „Beurteilungskriterien für Bauvorhaben“
Die Bauberater
Andreas Weber, Architekt ETH, Luzern von 12.07.1993 bis 01.11.2009
Hans Meier, Architekt HTL, STV, Hohenrain seit 01.11.2009
Franz Bucher, Architekt ETH, BSA, SIA, Luzern seit 01.11.2009
Die Bauberater arbeiten im Auftrag der Gemeinde und beraten und begleiten die Bauherren und ihre Architekten in der Entwicklung und Umsetzung von Bauprojekten innerhalb des Bebauungsrichtplanes. Grundlagen zu den Beratungen sind dabei der aktuelle Bebauungsrichtplan und die darin definierten Beurteilungskriterien für Bauvorhaben. Dabei ist das Ziel dieser Beratungen die Gewährleistung einer hohen Qualität in der Gestaltung der Bauvorhaben.